Pflegeberatung Trittau - Kostenlose Beratung nach § 37.3 SGB XI

Professionelle Pflegeberatung in Trittau und Stormarn. Wir informieren Sie kostenlos über Pflegeleistungen, Ansprüche und helfen bei Anträgen.

Pflegeberatung zu Hause in Trittau - Beratung zu Pflegeleistungen
Pflegeberatung Trittau - Beratung zu Pflegeleistungen und Ansprüchen
Knappschaft Krankenkasse - Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI
Tk Techniker Krankenkasse - Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI
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BARMER Krankenkasse - Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI
UNSERE PFLEGEBERATUNG

Warum Sie unsere Pflegeberatung wählen sollten

Kostenlose Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI mit erfahrenen Beratern - individuell geplant und direkt bei Ihnen zu Hause.

Kostenlose Beratung § 37.3 SGB XI

Unsere Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI ist für Sie völlig kostenlos. Wir informieren Sie über alle Pflegeleistungen und Ansprüche.

Erfahrene Pflegeberater

Unsere Pflegeberater haben langjährige Erfahrung und kennen sich bestens mit Pflegeleistungen und Antragsverfahren aus.

Individuelle Beratung

Wir beraten Sie individuell zu Ihrer Pflegesituation und finden gemeinsam die passenden Pflegeleistungen für Sie.

Beratung zu Hause

Unsere Pflegeberatung findet bequem bei Ihnen zu Hause statt. So können wir Ihre Pflegesituation vor Ort einschätzen.

Was ist Pflegeberatung? - Ihr Anspruch auf kostenlose Beratung

Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI ist Ihr gesetzlicher Anspruch auf kostenlose Beratung zu Pflegeleistungen. Wir informieren Sie über häusliche Krankenpflege, Pflegegrad-Anträge und alle verfügbaren Unterstützungsleistungen.

Häusliche Krankenpflege

Anspruch & Kostenübernahme

Häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V ist eine Leistung der Krankenversicherung. Wir erklären Ihnen, wann Sie Anspruch haben und wie Sie die Kostenübernahme beantragen.

Behandlungspflege & Grundpflege
Hauswirtschaftliche Versorgung
Krankenkassen-Anträge

Niedrigschwellige Betreuung

Entlastungsleistungen

Niedrigschwellige Betreuungsangebote entlasten pflegende Angehörige. Wir erklären Ihnen, wer Anspruch hat und wie Sie diese Leistungen beantragen.

Demenzbetreuung
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Entlastung für Angehörige

Pflegegrad-Anträge

MDK-Begutachtung

Wir helfen Ihnen beim Pflegegrad-Antrag und bereiten Sie auf die MDK-Begutachtung vor. So erhalten Sie den Pflegegrad, der Ihnen zusteht.

Antragstellung bei Pflegekasse
Vorbereitung auf MDK-Termin
Widerspruch bei Ablehnung

Pflegeberatung mit Herz

Mehr als nur Information - echte Unterstützung in der Pflege

Zufriedene Kunden durch professionelle Pflegeberatung

Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI - Ihre Vorteile

Die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI steht allen pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen kostenlos zu. Wir informieren Sie umfassend über alle verfügbaren Pflegeleistungen und unterstützen Sie bei der Beantragung.

Information über Pflegeleistungen

Wir erklären Ihnen alle verfügbaren Pflegeleistungen: häusliche Krankenpflege, Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsleistungen und Verhinderungspflege. Sie erfahren, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie Sie diese beantragen.

Hilfe bei Anträgen

Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung für Pflegeleistungen, bereiten Sie auf die MDK-Begutachtung vor und helfen bei Widersprüchen. Unser Ziel ist es, dass Sie alle Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen.

Beratung zu Hause

Unsere Pflegeberatung findet bequem bei Ihnen zu Hause statt. So können wir Ihre individuelle Pflegesituation vor Ort einschätzen und Ihnen gezielt passende Pflegeleistungen und Hilfsmittel empfehlen.

PFLEGEBERATUNG-BEDARF-CHECK

Welche Pflegeleistungen stehen Ihnen zu?

8 Fragen zu Ihrer Pflegesituation - für eine optimale Beratung und passende Pflegeleistungen.

1 von 8 Fragen

Haben Sie bereits einen Pflegegrad?

Ihr aktueller Pflegegrad-Status

Welche Pflegeleistungen nutzen Sie bereits?

Bereits genutzte Pflegeleistungen

Benötigen Sie häusliche Krankenpflege?

Medizinische Behandlungspflege

Sind Sie pflegender Angehöriger?

Ihre Rolle in der Pflege

Welche Unterstützung benötigen Sie am meisten?

Hauptsächlicher Beratungsbedarf

Kennen Sie die Entlastungsleistungen?

125 Euro monatlich für Entlastung

Wie dringend benötigen Sie Beratung?

Zeitliche Dringlichkeit

Wo soll die Beratung stattfinden?

Bevorzugter Beratungsort

0 /24

Ihre perfekte Pflegeberatung

Lassen Sie sich jetzt kostenlos beraten!

Tel: 04154-7968084
ERFAHRUNGSBERICHTE

Das sagen unsere Kunden zur Pflegeberatung

Kundenbewertungen Pflegeberatung
"Die Pflegeberatung von Frau Weber war sehr hilfreich! Sie hat mir alle Pflegeleistungen erklärt und beim Antrag geholfen. Jetzt weiß ich, was mir zusteht."
HM
Frau Müller
Pflegebedürftige, Trittau
"Als pflegender Angehöriger war ich völlig überfordert. Die Pflegeberatung hat mir gezeigt, welche Entlastungsleistungen es gibt. Eine große Hilfe!"
TK
Herr Koch
Angehöriger, Stormarn

Bereit für Ihre kostenlose Pflegeberatung?

Vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin zur kostenlosen Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI. Wir beraten Sie zu allen Pflegeleistungen und helfen bei Anträgen.

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Kostenlose Beratung nach § 37.3 SGB XI
HÄUFIGE FRAGEN

Häufige Fragen zur Pflegeberatung in Trittau

Ist die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI wirklich kostenlos?

Ja, völlig kostenlos! Die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI ist Ihr gesetzlicher Anspruch und wird von uns kostenlos durchgeführt. Es entstehen keine Kosten für Sie. Auch unsere Haushaltshilfe und Alltagsbetreuung können oft über die Pflegekasse finanziert werden. Hier sehen Sie alle Preise und Finanzierungsmöglichkeiten.

Wer hat Anspruch auf die Pflegeberatung?

Jeder Pflegebedürftige und seine Angehörigen! Wenn Sie einen Pflegegrad haben oder Pflegeleistungen beantragen möchten, haben Sie Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung. Wir beraten Sie auch gerne zu unseren praktischen Unterstützungsangeboten wie Haushaltshilfe und Alltagsbetreuung.

Was beinhaltet die Pflegeberatung?

Umfassende Information zu allen Pflegeleistungen: Wir erklären Ihnen Pflegegeld, Pflegesachleistungen, häusliche Krankenpflege, Entlastungsleistungen und helfen bei Anträgen. Besonders wichtig sind die Entlastungsleistungen nach §45a SGB XI, über die Sie unsere Alltagsbetreuung und Haushaltshilfe finanzieren können.

Wie beantrage ich häusliche Krankenpflege?

Der Arzt muss die häusliche Krankenpflege verordnen. Wir erklären Ihnen, wann Sie Anspruch haben und helfen bei der Beantragung der Kostenübernahme bei der Krankenkasse. Kontaktieren Sie uns für einen persönlichen Beratungstermin. Unser erfahrenes Team steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

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